Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle an Ramona Richter erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin Ramona Richter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
- Bei Auftragsproduktionen erstellt Ramona Richter für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch das Angebot von Ramona Richter und die Annahme durch den Auftraggeber zustande. Buchungen sind verbindlich.
- Von den erstellten Aufnahmen wählt Ramona Richter eine Vorauswahl nach eigenem Ermessen aus, bei bestellten Bildern führt Ramona Richter eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung für gewerbliche Kunden und weboptimierten Dateien sowie Printprodukten bei Privatkunden. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Weitere Zusatzleistungen von Ramona Richter wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
- Hat der Auftraggeber Ramona Richter keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Ramona Richter räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, sofern Bilder exklusiv produziert oder eingekauft werden.
- Ramona Richter hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
- Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt Ramona Richter dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
- Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann Ramona Richter verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
4. Vergütung
- Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
- Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung von Ramona Richter nach vorheriger Absprache um einen angemessenen Betrag.
- Ist Ramona Richter für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält Ramona Richter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen von Ramona Richter und um den Betrag, den Ramona Richter mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
5. Haftung
- Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
- Ramona Richter haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
6. Datenschutz
- Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von Ramona Richter gespeichert.
- Ramona Richter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
7. Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gültig ab 28.06.2022